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Leukomed I.V. film, sterile Kanülenfixierung

Preis

€ 0,00

Leukomed ® I.V. film Die transparente, keim- und wasserdichte Kanülen- und Katheterfixierung Produkt Verschiedene Formen und Größen gewährleisten eine sichere und dauerhafte Fixierung von zentralen und peripheren Venenkathetern und Kanülen mit und ohne Injektionsport. Die transparenten Leukomed® I.V. film Fixierpflaster bieten eine hohe Therapiesicherheit bei einfacher und schneller Handhabung. Dank der Transparenz kann die Einstichstelle, während sie keim- und wasserdicht ­ abgedeckt ist, jederzeit kontrolliert werden, ohne dass ein Verbandwechsel erforderlich ist. Durch die hohe Wasserdampfdurchlässigkeit der Folie werden Feuchtigkeitsansammlungen verhindert und das Risiko von Mazerationen reduziert. Die hochflexible, wasserdichte Folie bietet einen sehr hohen Tragekomfort und sitzt wie eine zweite Haut. Die aus Polyestervlies bestehenden Flügel sind querelastisch und daher sehr anschmiegsam. Sie sorgen für zusätzliche Stabilisierung in der Fixierung (gilt nicht für Best. Nr. 7239004). Leukomed® I.V. film Fixierpflaster sind steril und bieten einen zuverlässigen Schutz gegen Bakterien, Viren und Infektionen. Die abgerundeten Ecken und die zusätzlichen Fixierstreifen gewährleisten eine sichere Anwendung. Besonders praktisch ist das dreigeteilte Abdeckpapier, der V-förmige Schlitz und die rote Griffleiste von Leukomed® I.V. film, denn diese ermöglichen eine schnelle und ­ intuitive Applikation. Leukomed® I.V. film besteht aus einer transparenten, extradünnen Polyurethanfolie und an den Flügeln aus einem Polyestervlies. Folie und Flügel sind vollflächig mit einem Polyacrylatkleber beschichtet. Anwendung Zur Kanülen- und Katheterfixierung in der Intensiv-Versorgung, stationären Versorgung und in der häuslichen Pflege Anwendungsdauer Bis zu 7 Tagen

Abmessung

Verpackungseinheit (VE)

Anzahl

Einheit

Pflaster

Packungsinformationen

Pflaster einzeln steril eingesiegelt, im Karton

SSB

Artikel welche über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können sind als solche gekennzeichnet. Bitte beachten Sie das es keine einheitliche Bundesweite Regelung gibt. Bei Fragen können Sie sich an uns wenden oder nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen KV auf. Verordnete Produkte die nicht als Sprechstundenbedarf abgerechnet/anerkannt werden durch die KV, stellen wir der Praxis in Rechnung.
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