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FAQ
Abrechnung von Sprechstundenbedarf
Falls das Rezept fehlerhaft oder unvollständig ist, kann die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern. In diesem Fall informieren wir Sie rechtzeitig, sodass Sie das Rezept korrigieren können. Sollte kein korrektes Rezept eingereicht werden, müssen wir die gelieferte Ware leider in Rechnung stellen.
Bitte senden Sie uns das Originalrezept so schnell wie möglich zu, idealerweise innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Dies stellt eine reibungslose Abrechnung mit der Krankenkasse sicher. Mit der Lieferung erhalten Sie einen frankierten Rückumschlag, sodass Sie das korrekt ausgefüllte Rezept kostenfrei an uns zurücksenden können.
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