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Leukomed Control, Steriler Transparentverband mit transp. Wundauflage

Preis

€ 0,00

Leukomed ® Control Der sterile, vollständig transparente Wundverband für maximale Kontrolle Produkt Die kontinuierliche Wundinspektion ist ein wichtiger Bestandteil zur Prävention von post-operativen Wundinfektionen. Der sterile Wundverband Leukomed® Control bietet eine zuverlässige Abdeckung von chirurgischen Wunden und Unfallverletzungen ­ aller Art. Dank der vollständigen Transparenz von multifunktionaler Trägerfolie und Wundauflage, ­ bestehend aus separaten Hydropolymer-Gelinseln, ist eine Wundinspektion mit Leukomed® Control ­ jederzeit ohne Verbandwechsel möglich. Dies hilft, Kosten- und Zeitaufwand zu reduzieren. Die Hydropolymer-Gelinseln nehmen aufgrund ­ ihrer zuverlässigen Absorptionsfähigkeit, Exsudat aus der Wunde auf, schließen es sicher ein und sorgen so für ein optimales Feuchtigkeitsklima der Haut. Die multifunktionale Trägerfolie von ­ Leukomed® Control bietet zuverlässigen Schutz gegen Keime und Wasser bei gleichzeitig hoher Wasserdampfdurchlässigkeit. Der Wundverband weist eine hohe Flexibilität in Längs- und Querrichtung auf, sodass er sich den Körperkonturen und Bewegungen ideal anpasst. Der extrabreite Kleberand sorgt zudem für einen ­ sicheren Halt. All diese Eigenschaften ermöglichen es dem Patienten, seine gewohnten Alltagsaktivitäten frühzeitig wieder aufzunehmen. Leukomed® Control besteht aus einem semipermeablen Polyurethanfilm, der mit einem haut- freundlichen Polyacrylatkleber beschichtet ist. Die Gelinseln des Wundpads bestehen aus einem transparenten Hydropolymer. Anwendung Leukomed® Control ist indiziert bei trockenen und leicht exsudierenden akuten Wunden wie: • • chirurgischen Wunden traumatischen Wunden Anwendungsdauer Je nach Zustand der Wunde bis zu 14 Tage

Abmessung

Verpackungseinheit (VE)

Anzahl

Einheit

Pflaster

Packungsinformationen

Pflaster einzeln steril eingesiegelt, in Faltschachtel

SSB

Artikel welche über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können sind als solche gekennzeichnet. Bitte beachten Sie das es keine einheitliche Bundesweite Regelung gibt. Bei Fragen können Sie sich an uns wenden oder nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen KV auf. Verordnete Produkte die nicht als Sprechstundenbedarf abgerechnet/anerkannt werden durch die KV, stellen wir der Praxis in Rechnung.
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