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Cutimed Sorbion Border

Preis

€ 0,00

Cutimed® Sorbion® Border Starkes Exsudatmanagement mit schneller, einfacher Fixierung und atraumatischer Entfernung Produkt Cutimed® Sorbion® Border ist ein selbsthaftender Superabsorber zur Ver­ sorgung von mäßig bis übermäßig stark exsudierenden Wunden. Der hautfreundliche Silikon-Haftrand von Cutimed® Sorbion® Border sorgt für eine sichere Fixierung mit maximaler Schonung der Wundumgebungshaut. Dies bietet dem Patienten einen atraumatischen ­ Verbandwechsel sowie eine einfache Repositionierbarkeit der Wundauflage. Seine hoch atmungsaktive Deckfolie unterstützt zudem das feuchtes Wundmilieu und fördert die Wundheilungsbedingungen. Cutimed® Sorbion® Border kommt überall dort zum Einsatz, wo eine schnelle und einfache Applikation erforderlich ist, ohne auf die bewährten Vorzüge von Cutimed® Sorbion® mit seinem effektiven leistungsstarken Exsudatmanagement zu verzichten. Cutimed® Sorbion® Border besteht aus einem stark wasserhaltenden, superabsorbierenden Kern, der von einer Wundkontaktschicht aus einem hypoallergenen Polypropylenvlies umhüllt ist, und einem stark haftenden, sanften Silikon-Haftrand. Die atmungsaktive, wasserdichte Rückseite ist aus Polyurethan und ermöglicht das Duschen. Anwendung • mäßig bis übermäßig stark exsudierende Wunden • chronische Wunden, wie z.B. Ulcus cruris, diabetische Fußulcera, Dekubitus • nässende Laparotomie-Wunden • Hautfisteln • exulzerierende Karzinome • postoperative Wunddehiszenzen und ähnliche Wunden mit Exsudation. Vorteile • hohe Exsudataufnahmekapazität und Retentionsleistung – auch unter Kompression • sichere und schonende Fixierung • atraumatischer Verbandwechsel • Zeit- und Kostenersparnis • repositionierbar und duschfest Verbandwechsel Abhängig vom Patienten und der Wundsituation, bei stark exsudierenden Wunden bis zu 4 Tagen und bei Wunden mit mäßiger Exsudation spätestens jedoch nach 7 Tagen

Abmessung

Verpackungseinheit (VE)

Anzahl

Einheit

Wundauflage

Packungsinformationen

einzeln steril eingesiegelt, in Faltschachtel

SSB

Artikel welche über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können sind als solche gekennzeichnet. Bitte beachten Sie das es keine einheitliche Bundesweite Regelung gibt. Bei Fragen können Sie sich an uns wenden oder nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen KV auf. Verordnete Produkte die nicht als Sprechstundenbedarf abgerechnet/anerkannt werden durch die KV, stellen wir der Praxis in Rechnung.
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