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Cutimed Sorbact Gel, mit Hydrogel, antimik.Kompresse, steril

Preis

€ 0,00

Cutimed ® Sorbact ® Gel Infektionsmanagement und autolytisches Débridement Produkt Cutimed® Sorbact® Gel ist eine hydrogelgetränkte keimreduzierende Wundauflage. Sie reinigt die Wunde von Belägen und nekrotischem Gewebe durch autolytisches Débridement und nutzt die sichere und effektive Sorbact® Technology. Bakterien (MRSA, VRE, u.a.) und Pilze binden und verankern sich auf natürliche Weise an die einzigartige DACC™ beschichtete Oberfläche von Cutimed® Sorbact®. Die Bakterien werden irreversibel gebunden und im Wachstum gehemmt. So wird mit jedem Verbandwechsel die Keimzahl in der Wunde reduziert und optimale Bedingungen für den natürlichen Wundheilungsprozess geschaffen. Cutimed® Sorbact® Gel besteht aus einer mit Hydrogel imprägnierten Kompresse aus Acetatfasern mit einer bakterienbindenden Beschichtung. Vorteile • keine bekannten Mechanismen zur Resistenzentwicklung bei Bakterien oder Pilzen gegenüber Cutimed® Sorbact® • kein Abtöten von Bakterien und Pilzen, daher kein zusätzliches Freisetzen von Endotoxinen und damit einhergehende Heilungsverzögerung • zeitlich uneingeschränkte Anwendungsdauer im Therapierverlauf* • keine bekannten Kontraindikationen Anwendung Cutimed® Sorbact® Gel eignet sich für alle sauberen, kolonisierten, kontaminierten oder infizierten Wunden und wird bei trockenen bis schwach exsudierenden Wunden eingesetzt: • chronische Wunden (z. B. venöse, arterielle oder diabetische Ulzera sowie Druckgeschwüre) • postoperative Wunden und Wunddehiszenzen • traumatische Wunden • Wunden nach Exzision von Fisteln und Abszessen Verbandwechsel Abhängig von der Exsudatmenge sowie dem Gesamtzustand der Wunde und der Wundumgebung, bis zu 7 Tage sofern es der klinische Zustand zulässt

Abmessung

Verpackungseinheit (VE)

Anzahl

Einheit

Gel-Kompresse

Packungsinformationen

einzeln steril eingesiegelt, im Karton

SSB

Artikel welche über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können sind als solche gekennzeichnet. Bitte beachten Sie das es keine einheitliche Bundesweite Regelung gibt. Bei Fragen können Sie sich an uns wenden oder nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen KV auf. Verordnete Produkte die nicht als Sprechstundenbedarf abgerechnet/anerkannt werden durch die KV, stellen wir der Praxis in Rechnung.
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