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Cutimed Siltec B

Preis

€ 0,00

Cutimed ® Siltec ® B Hochabsorbierender Silikon-Schaumverband mit Silikon- Haftrand: Zuverlässiger Halt, auch bei stärkeren Bewegungen Produkt Cutimed® Siltec® B ist ein selbsthaftender, hochabsorbierender Schaumverband zur effektiven ­ Behandlung chronischer Wunden – speziell für schwache bis starke Exsudatmengen. Der Silikon-Haftrand von Cutimed® Siltec® B sorgt für eine schonende und dennoch sichere Haftung der Wundauflage. Durch den Verzicht einer Sekundärfixierung ist ein einfaches Anlegen und sicheres Applizieren möglich, wodurch eine Kosten- und Zeitersparnis generiert werden kann. Kombiniert mit der speziellen Cutimed® Siltec®-Schaumstruktur mit Superabsorber Technologie zeichnet sich Cutimed® Siltec® Plus durch ein schnelles und zuverlässiges Exsudatmanagement aus. Mit seinem Silikonfilm auf der Wundkontaktseite bietet Cutimed® Siltec® B eine maximale Schonung der Wundumgebungshaut und bietet dem Patienten einen atraumatischen Verbandwechsel. Für die patientenindividuelle Versorgung ist Cutimed® Siltec® B ­ zuschneidbar und zum Duschen geeignet. Cutimed® Siltec® B besteht aus einem Polyurethanschaum mit einem Silikonfilm inkl. Haftrand. Cutimed® Siltec® B ist auch bei Strahlentherapie einsetzbar. Vorteile • zuverlässiger Halt auch bei stärkeren Bewegungen • sicherer Exsudateinschluss, auch unter Kompression • Zeit- und Kostenersparnis durch einfaches, ­ repositionierbares Anlegen • bei Strahlentherapie einseztbar • duschfest Anwendung • schwach bis stark exsudierende Wunden • chronische Wunden, wie z. B. Ulcus cruris verschiedener Genese, diabetisches Ulkus, Dekubitus • sekundärheilende Wunden verschiedener Genese, wie z. B. postoperative Wundheilungsstörung, Hauttransplantate Verbandwechsel Kann bis zu 7 Tage auf der Wunde verbleiben – in Abhängigkeit vom Wundzustand und der Exsudation.

Abmessung

Verpackungseinheit (VE)

Anzahl

Einheit

Wundauflage

Packungsinformationen

einzeln steril eingesiegelt, in Faltschachtel

SSB

Artikel welche über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können sind als solche gekennzeichnet. Bitte beachten Sie das es keine einheitliche Bundesweite Regelung gibt. Bei Fragen können Sie sich an uns wenden oder nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen KV auf. Verordnete Produkte die nicht als Sprechstundenbedarf abgerechnet/anerkannt werden durch die KV, stellen wir der Praxis in Rechnung.
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