top of page

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

Biatain Superabsorber

Preis

€0,00

Biatain® Superabsorber ist ein weicher, nicht-haftender Wundverband, der sehr große Mengen an Exsudat aufnehmen kann. Gleichzeitig schützt er die empfindlichen Wundränder und die wundumgebende Haut vor Mazeration. Er enthält superabsorbierende Partikel, die Exsudat einschließen und so ein optimales feuchtes Wundheilungsmilieu für eine schnellere Heilung schaffen.* Bei infizierten Wunden kann Biatain® Superabsorber unter Aufsicht einer Fachkraft angewendet werden. Biatain® Superabsorber reduziert die Aktivität der Proteasen MMP2 und MPP9 in der Wunde und trägt so zum Wundheilungsprozess bei.

Abmessung

Verpackungseinheit (VE)

Anzahl

Indikation

Biatain® Superabsorber ist für ein breites Spektrum an mäßig bis sehr stark exsudierenden chronischen und akuten Wunden bei Patienten ab 3,5 kg indiziert, wie z.B. › Ulcus cruris › Dekubitalulcera › Diabetisches Fußsyndrom › Spalthautentnahmestellen › Postoperative Wunden › Hautabschürfungen Biatain® Superabsorber ist für alle Hauttypen geeignet, auch für brüchige und fragile Altershaut.

Produktnutzen

› Effektives Absorptions- und Rückhaltevermögen auch unter Kompression › Bindet Bakterien und Keime sowie MMPs › Schützt den Wundrand und die wundumgebende Haut vor Mazeration › Einfach in der Anwendung** und entwickelt für eine rückstandslose Entfernung › Kann bis zu 7 Tage lang auf der Wunde verbleiben › Kann nach Ermessen des Arztes bei Patienten mit lokaler oder systemischer Infektion eingesetzt werden › Sanfter Kontakt für fragile Haut, keine Klebstoffe enthalten › Hoher Tragekomfort durch Weichheit › Als Primär- und Sekundärverband einsetzbar

Vorteile

› Kann mehr als das 15-fache seines Eigengewichts aufnehmen › Bindet Bakterien und Keime sowie MMPs › Sehr gutes Rückhaltevermögen › Unter Kompression einsetzbar

SSB

Artikel welche über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können sind als solche gekennzeichnet. Bitte beachten Sie das es keine einheitliche Bundesweite Regelung gibt. Bei Fragen können Sie sich an uns wenden oder nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen KV auf. Verordnete Produkte die nicht als Sprechstundenbedarf abgerechnet/anerkannt werden durch die KV, stellen wir der Praxis in Rechnung.
bottom of page