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Biatain Silicone Lite

Preis

€0,00

Biatain® Silicone Lite ist ein besonders dünner, sehr flexibler und anpassungsfähiger Schaumverband mit 3DFit Technologie. Die sanfte, perforierte Silikonhaftung befindet sich auf der gesamten Fläche des Verbands und bietet dadurch einen sicheren Halt, ohne mit der Wunde zu verkleben. Der Topfilm schützt die Wunde von außen und ist duschfest. Der Verband besitzt eine 3-teilige Applikationsfolie für eine einfache und aseptische Applikation. Durch seine besondere Flexibilität eignet sich Biatain® Silicone Lite für eine Vielzahl an akuten und chronischen Wunden.

Abmessung

Verpackungseinheit (VE)

Anzahl

Indikation

Biatain® Silicone Lite ist ein dünner und sehr flexibler Schaumverband für schwach bis mittelstark exsudierende chronische und akute Wunden, wie z.B. › Ulcus cruris › Dekubitalulcera › Nicht infiziertes diabetisches Fußsyndrom › Spalthautentnahmestellen › Postoperative Wunden › Hautabschürfungen Biatain® Silicone Lite ist für alle Hauttypen geeignet, auch für brüchige und fragile Altershaut.

Produktnutzen

› Der Verband wölbt sich zum Wundgrund und passt sich den Konturen der Wunde an. So wird das Risiko von Mazeration und Leckagen minimiert › Absorptions- und Rückhaltevermögen auch unter Kompression › Die sanfte Silikonhaftung sorgt für einen sicheren Halt ohne mit der Wunde zu verkleben. Dies ermöglicht einen atraumatischen Verbandwechsel › Aufgrund des semipermeablen, wasser- sowie bakterienabweisenden Topfilms wird dem Patienten das Duschen ermöglicht › Die 3-teilige Non-Touch-Technologie erleichtert eine einfache und aseptische Applikation › Lange Tragedauer von bis zu 7 Tagen

Vorteile

› Vertikale Absorption für schwach bis mittelstark exsudierende Wunden › Sehr dünn und besonders flexibel › Kann helfen postoperative Blasenbildung zu verhindern

SSB

Artikel welche über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können sind als solche gekennzeichnet. Bitte beachten Sie das es keine einheitliche Bundesweite Regelung gibt. Bei Fragen können Sie sich an uns wenden oder nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen KV auf. Verordnete Produkte die nicht als Sprechstundenbedarf abgerechnet/anerkannt werden durch die KV, stellen wir der Praxis in Rechnung.
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