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Biatain Silicone
Preis
€0,00
Biatain® Silicone Schaumverband kombiniert die bewährte 3DFit Technologie des Biatain® Schaums mit einem zusätzlichen Superabsorber-Depot und einer sanften Silikonhaftung. Die sanfte, perforierte Silikonhaftung befindet sich auf der ge- samten Fläche des Verbands und bietet dadurch einen sicheren Halt, ohne mit der Wunde zu verkleben. Die Perforation ermög- licht eine hohe Absorption. Der semipermeable, wasser- und bakterienabweisende Topfilm schützt die Wunde von außen und ist duschfest. Der Verband besitzt eine 3-teilige Applikationsfolie für eine einfache und asep- tische Applikation.
Anzahl
Indikation
Biatain® Silicone ist eine vielseitige Lösung für ein breites Spektrum an mittel bis stark exsudierenden chronischen und akuten Wunden, wie z. B. › Ulcus cruris › Dekubitalulcera › Nicht infiziertes diabetisches Fußsyndrom › Spalthautentnahmestellen › Postoperative Wunden › Hautabschürfungen Biatain® Silicone ist für alle Hauttypen geeignet, auch für brüchige und fragile Altershaut.
Produktnutzen
› Wölbt sich zum Wundgrund › Exsudat und Bakterien werden aufgenommen und 99,98 % der Keime im Schaumverband gebunden – auch unter Druck* › Es wird ein optimales Wundheilungsmilieu gefördert und das Infektionsrisiko reduziert › Der optimale Kontakt zum Wundgrund minimiert das Risiko, dass sich Exsudat in der Wunde sammelt › Absorbiert Wundexsudat vertikal und hält es sicher zurück. Risiko von Mazeration und Leckagen wird minimiert › Direkter Kontakt zum Wundbett stimuliert die Granulation › Lange Tragedauer von bis zu 7 Tagen und wirtschaftliche Versorgung durch möglichen Verzicht von zusätzlichen Wundfüllern
Vorteile
› Wölbt sich zum Wundgrund, stellt einen direkten Kontakt her und reduziert die Exsudatansammlung › Absorbiert Wundexsudat sowie Keime › Hält 99,98 % der Keime im Schaumverband zurück (in vitro getestet)* › Reduziert das Infektionsrisiko
SSB
Artikel welche über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können sind als solche gekennzeichnet. Bitte beachten Sie das es keine einheitliche Bundesweite Regelung gibt. Bei Fragen können Sie sich an uns wenden oder nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen KV auf. Verordnete Produkte die nicht als Sprechstundenbedarf abgerechnet/anerkannt werden durch die KV, stellen wir der Praxis in Rechnung.
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